Dolinenkataster
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DOLINENKATASTER NORDBAYERN
 
Erläuterungen zum Dolinenkataster Nordbayern (DKN)

Bereits seit Jahrzehnten werden Daten zu Höhlen Nordbayerns in Vereinskatastern- und überörtlichen Gebietskatastern (privat) verwaltet. Detailinformationen über Dolinen sind dort jedoch (ausnahmsweise) nur zu finden wenn es sich bei den erfassten Höhlen auch gleichzeitig um Dolinen (Höhleneingänge, Schächte) handelt oder um Dolinen die in engem Zusammenhang mit der Höhle (z. B. Höhlenverlauf) zu sehen sind. Eine systematische und vollständige Erfassung dieser und aller sonstigen Dolinen erfolgt jedoch bei Katastergründung [1988] meines Wissens in Bayern bisher weder in staatlichen Katastern [LfU] noch in regionalen Höhlenkatastern und im zentralen Höhlenkataster Fränkische Alb

Um das bereits angesammelte Datenmaterial zu Dolinen gezielt zusammenzuführen und um auch künftig bekannt werdende Dolineninformationen sofort archivieren zu können, wurde 1987 von den Vereinskatasterführern der nordbayerischen Höhlenforschervereine vorgeschlagen - neben den Höhlenkatastern - einen zentralen (privaten) Dolinenkataster Nordbayern (DKN) aufzubauen.
Auf Wunsch der im ehemaligen Regionalverband Nordbayern (Nachfolgeorganisation INH [Interessengemeinschaft nordbayerischer Höhlenforscher] zusammengeschlossenen Höhlenforschervereine begann ich [E. Klann] deshalb 1988 mit dem Aufbau und der systematischen Weiterführung eines entsprechenden privaten Dolinenkatasters, welches ich auch heute noch ständig aktualisiere und ergänze.

Das Arbeitsgebiet meines/des Dolinenkatasters ist Nordbayern, wobei mit Nordbayern alle karstaufweisenden Bereiche Bayerns nördlich der Donau sowie die Randbereiche der südlichen Frankenalb südlich und östlich der Donau (Karstgebiete A - M nach Cramer) bzw. alle zutreffenden "geologischen Raumeinheiten" (siehe UmweltAtlas Bayern) angesprochen werden.

entnommen aus: HUBER, F. (1967): Die Höhlen des Karstgebietes A Königstein. - Jahreshefte für Karst- und Höhlenkunde, Heft 8, Bd. 2, S. 3; München.

siehe auch Detailkarte Karstgebiete der Fränkischen Alb gemäß Höhlenkataster Fränkische Alb

Aufnahmekriterien

Alle „Dolinen“ - hier definiert als Überbegriff für die Karsthohlformen (Lösungs, Alluvial-, Subsidenz-, Einsturzdoline, Erdfall, Karstschlot) - mit in der Regel einem Mindestdurchmesser von 1 Meter (Ausnahme Schächte) können mittels DKN-Aufnahmebogen (siehe http://www.dk-nordbayern.de/index.php?main=aufnahmebogen&over=8 ) erfasst und dem DKN-Katasterführer zur weiteren Verwaltung übersandt werden.

Mit Erstellung und Verfügungstellung der grundlegenden Unterlagen - Dolinenaufnahmebogen, Erläuterungen zum Dolinenaufnahmebogen, Ausführungen zum Dolinenkataster - an die „Dolineninteressenten“ im Jahre 1989 waren alle Voraussetzungen für eine einheitliche Dolinenaufnahme und systematische Katasternummernvergabe gegeben.

Das Bayerischen Landesamt für Umwelt führte ab etwa 2012 in einer von der EU geförderten Sonderaktion eine umfangreiche, möglicht allumfassende Datenrecherche - Sammlung der Dolinendaten aus alten eigenen Unterlagen, von weiteren Behörden (Landratsämter, Forstämter, Straßenbauämter u.a.m), Kommunalverwaltungen und privaten Datenbanken [z. B. DKN] - durch.

Seit 2015 sind die vom [LfU] erarbeiteten Gefährdungskarten für Subrosionen (überwiegend Dolinen/Erdfälle) und Georiskobjekte für die meisten nordbayerischen Landkreise mit Karstflächen im Internet im UmweltAtlas Bayern einsehbar [siehe http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_angewandte_geologie_ftz/index.html?lan].

Die dort zu findenden und noch nicht vom DKN erfassten Subrosionen wurde ab 2015 größtenteils auch ins DKN übernommen.

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Zum Stand 31.12.2024 sind im DKN 16275 Dolinen (mehr oder weniger vollständig) erfasst.
   
Erläuterungen zum Dolinenaufnahmebogen des Dolinenkatasters Nordbayerns (DKN)
Als Gebrauchsanweisung für den Dolinenaufnahmebogen wurden 1989 die - Erläuterungen zum Dolinenaufnahmebogen - mit Begriffserklärungen zu jedem Einzelpunkt des Aufnahmebogens - erstellt (Geheft mit 20 Seiten und 8 Anlagen).
   
Ausführungen zum Dolinenkataster Nordbayern (DKN)

Die Ausführungen zum Dolinenkataster Nordbayern wurden im Mitteilungsblatt zum Dolinenkataster Nordbayern - DIE DOLINE - veröffentlicht (Jg. 3 (1993), Heft 2 (Nr. 6), S. 4 - 17); Pruppach und 1995 aktualisiert (Jg. 5 (1995), Heft 1 (Nr. 9), S. 48 -49; Pruppach.
Seither sind keine wesentlichen Veränderungen eingetreten. Infolge der Erläuterungen auf dieser Seite und unter der Seite Katasterverwaltung meiner Website hat sich eine Neuauflage erübrigt.

Ein Elektronischer Dolinenaufnahmebogen ist ebenfalls verfügbar.

Auf der Website - http://www.hfgb.de/d60.html - namens - Dolinenregistrierung in Deutschland - werden für die Region 6.0 (Dolinenkataster Nordbayern) die aktuellen Daten zum DKN fortgeschrieben.

Auch ein Link zum DKN ist dort zu finden.
 
Katasterauskunft/-einsicht
Einsicht in die Katasterunterlagen soll gemäß der Festlegung des Arbeitskreises Höhlenkataster (vom 01.10.1988)
- den Höhlenvereinskatasterführern bzw.
- entsprechend vom Verein bestellten „Dolinensachbearbeitern“
gewährt werden.

Sofern sonstige Interessenten (Privatpersonen, Behörden, Firmen, Gutachterbüros, Studenten) an einer Mitarbeit interessiert sind bzw. entsprechende Auskünfte/Einsichten wünschen, werden diese nur gegeben, wenn der Verwendungszweck klar erkennbar ist und den Zielen der Karst- und Höhlenforschung nicht widerspricht.

Seit 2015 werden dem LfU für den UmweltAtlas Bayern Daten aus dem DKN zur Verfügung gestellt.

Gerne bin ich auch bereit bei Anfragen zum Umfeld Dolinen (Dolinentheorie, Dolineneinbrüche, Literatur) allgemein zu beraten.

Keinesfalls ist beabsichtigt auf „rechtliche Angelegenheiten“ detailiert einzugehen (nur Beratung) oder ein „Gutachten“ über Dolinen abzugeben.

Bisherige (abgelehnte) Fragen/Bitten:

1 Darf ich eine Doline auf meinem Grundstück/meiner landwirtschaftlichen Fläche verfüllen?
  (Landratsämter zuständig).
   
2 Auf meinen Grundstück befindet sich ein wasserschluckendes Loch. Handelt es sich um eine Doline?
  (Einsicht in entsprechende Karten, Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt befragen).
   
3 Eine Doline wird/wurde mit Abfall verfüllt, können sie sich darum kümmern?
  (Grundstücksbesitzer ansprechen oder Polizei, Landratsamt, [Wasserwirtschaftsamt] melden).
   
4 In oder neben einer Straße (Straßengraben) ist ein Loch eingebrochen, was ist rechtlich zu tun.
  (Objekt absichern, Polizei, Gemeinde, Feuerwehr anrufen).
   
5 Ich wäre beim Pilze suchen beinahe in einen frischen Schachteinsturz gefallen, der Einsturz sollte abgesichert werden!
  (Gundstücksbesitzer oder Gemeinde informieren, im Staatsforst Forstamt benachrichtigen).
   
6 Eine 5 bis 6 Meter tiefe Doline wurde bei der Flurbereinigung (1970) mit Bauschutt und Wurzelstöcken verfüllt. Kann das Verfüllmaterial nach dieser Zeit (bis 2008) noch nachsacken?
(evtl. kann das Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt helfen, notfalls privaten Sachverständigen einschalten)
 
7 Handelt es sich bei einer Hohlform im Wald um eine Doline oder einen Bombentrichter
(evtl. kann Wasserwirtschaftsamt oder das Bayerische Landesamt (LFU) in Augsburg helfen)
 
8 Kann mir das DKN Übersichtskarten mit den bekannten Dolinen übermitteln?
(Dolinenkarten werden nicht erstellt. In den im Internet zu findenden Gefährdungskarten des LFU sind alle dem LfU bekannten Dolinenpositionen aufgezeigt).
 
Meldung an die organisierte Höhlenforschung
Unter jeder neu eingebrochenen Doline kann sich eine neue Höhle verbergen. Höhlenforscher sind somit immer an diesen Einbrüchen (Dolinen, Erdfälle) interessiert. Um eine entsprechende spontane Mitteilung (insbesondere vor geplanter Verfüllung) an den örtlichen Höhlenverein (siehe http://www.lhk-bayern.de/vereine/index.php )bzw. den Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern (siehe http://www.lhk-bayern.de/ ) wird hiermit gebeten.
 
Hinweis: Eine Auswertung der Dolinendaten ist in der Homepage unter Katasterauswertungen (siehe oben) zu finden.